Beiträge von Ulrike Fröhlich

Sehr geehrter Damen und Herren,

75% der Wähler wünschen sich in der Gesundheitspolitik ein besseres Miteinander von Homöopathie und konventioneller Medizin, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Trotz dieser Mehrheit steht die Homöopathie seit 14.9., dem Start einer Anti-Homöopathie-Kampagne von SPD-MdB Karl Lauterbach, unter Beschuss. Dies führte vor der Landtagswahl in Bayern zu einem Protestschreiben unserer Gesellschaft (im Anhang), auf welches wir bis heute keine Klarstellung erhalten haben.

Um Missverständnisse zu vermeiden möchten wir im Rahmen von Wahlprüfsteinen wissen, wie die Haltung Ihrer Partei in Hessen zur Homöopathie ist. Die Ergebnisse möchten wir medial verbreiten.

Die drei Fragen für die Wahlprüfsteine sind zweigeteilt: Sie können einerseits schnell nur mit Ja/Nein antworten (bei wenig Zeit), aber auch gern mehr Informationen ergänzen.

1) Homöopathie hat Evidenz seit 2005. Frau Prof. Witt, ehemals Charité, heute Lehrstuhl für Komplementärmedizin Zürich konnte zeigen, dass 80% der chronisch Kranken von Homöopathie profitieren und 50% von ihrem chronischen Leiden befreit werden. Diese Erkenntnisse führten folgerichtig zur Implementierung der Homöopathie in das Krankenkassensystem. Aktuell erstatten 81 von 113 Kassen diese Leistung.

Wie ist Ihre Meinung zur Erstattung von Homöopathie durch Krankenkassen. Sollen die Krankenkassen weiter Globuli und Homöopathie erstatten können?

Antwort Bündnis 90/Die Grünen:

JA

Viele Krankenkassen erstatten mittlerweile homöopathische Heilmittel oder auch Behandlungen durch Heilpraktiker. Dies ist keine gesetzliche Leistung, sondern ein freiwilliges Angebot der Krankenkassen. Wir GRÜNE wollen an dieser Rechtslage festhalten.

Wir GRÜNEN sind grundsätzlich der Auffassung, dass die Alternativmedizin eine gute Ergänzung zu schulmedizinischen Angeboten bildet. Viele Patient*innen haben gute Erfahrungen mit Therapieverfahren von Heilpraktiker*innen gemacht und setzen bereits auf eine Behandlungskombination aus beiden Bereichen.

Antwort Die Linke:

JA

Patientinnen und Patienten müssen sich frei für eine Therapierichtung ihrer Wahl entscheiden können. Damit sie diese Wahl treffen können, müssen sie umfassend und verständlich über die Alternativen informiert werden. Sie sollten zudem darauf vertrauen können, dass sie durch eine Behandlung nicht gefährdet werden und dass sinnvolle medizinische Behandlungen nicht unterbleiben – es sei denn die Patientinnen und Patienten haben sich ausdrücklich und informiert dagegen entschieden.

Antwort SPD:

Ja

Die Homöopathie aktiviert die Selbstheilungskräfte des Körpers. Demzufolge haben Krankenkassen mittlerweile ihren Leistungskatalog um homöopathische Mittel ergänzt. Es gibt keinen Grund für uns, davon wieder Abstand zu nehmen.

Antwort CDU:

Ja – , Nein –

Die generelle Erstattungspflicht unterliegt der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Zusätzlich können die Krankenkassen jeden Einzelfall prüfen und die homöopathische Behandlung erstatten.

Die Politik (Sozial- und Gesundheitsministerium) beteiligt sich generell nicht an der Zulassung eines Medikamentes oder Therapieverfahrens.

Antwort FDP: X

Stand 25. 10. 2018    10:05

2) Momentan sind Globuli in Apotheken erhältlich, sodass Pharmazeutinnen und Pharmazeuten den Verbrauchenden mit ihrem Fachwissen bei der Beratung zur Verfügung stehen. Der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach hat am 14. September 2018 gefordert, dass homöopathische Medikamente ihre Apothekenpflicht verlieren sollen. Wie ist Ihre Meinung?

Sollen homöopathische Medikamente weiter unter die Apothekenpflicht fallen und in der Apotheke erhältlich sein?

Antwort Bündnis ’90/Die Grünen:

JA

Phytopharmaka, Homöopathika und Anthroposophika sollten auch weiterhin als Arzneimittel eingestuft bleiben und damit ausschließlich in Apotheken erhältlich sein.

Antwort Die Linke:

JA

Naturheilkundliche Arzneimittel sollen ihren Status als Arzneimittel behalten.

Die Apothekenpflicht ist wichtig und unerlässlich wegen des Qualitäts- und Patientenschutzes. Apotheker*innen stellen eine wichtige Beratungsinstanz dar, auch bei nicht-verschreibungspflichtigen Substanzen.

Antwort SPD:

Ja

U.E.sollen Homöopathika weiterhin apothekenpflichtig sein. Auch diese Mittel haben Auswirkungen, die der Laie nicht umfassend beurteilen kann. Insbesondere Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten sind möglich, sodass  erstens die Kompetenz des verordnenden Arztes/der verordnenden Ärztin benötigt wird und auch die Fachkompetenz in der Apotheke. Gleichermaßen haben wir den hierzu fragenden Apotheken geantwortet.

Antwort CDU:

Ja

Die  CDU Hessen erachtet eine potenzipielle Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG) nicht für notwendig. Die Trennung von freiverkäuflichen, apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist sinnvoll, um den unterschiedlichen Risiken für die Gesundheit bei der Anwendung von Arzneimitteln gerecht zu werden.

Antwort FDP: X

Stand 25. 10. 2018    10:05

3) Seit 2005 kann man weltweit und seit 2015 eine gezielte Kampagne in Deutschland beobachten, die zum Ziel hat das Vertrauen der Verwendenden und Empfehlenden, sowie der Politik in die Homöopathie zu erschüttern. Entwicklungen wie in der Schweiz, wo die Homöopathie gleichberechtigter Teil der GKV-Regelversorgung ist, zeigen, wie die kostengünstigen Globuli bereits teurere konventionelle Medikamente wie Antibiotika und Kortikosteroide ersetzen. Niederländische Forscher haben errechnet, dass die Einsparmöglichkeiten in Deutschland bei 11 Milliarden Euro pro Jahr durch komplementärmedizinische Behandlung liegen.

Wie stehen Sie zur Kampagne gegen Homöopathie und gegen wissenschaftliche Evidenz von SPD-MdB Karl Lauterbach sowie anderen Contra-Homöopathie-agitierenden Wirtschaftsunternehmen und Verbänden?

Antwort Bündnis ’90/Die Grünen:

Wir Grüne in Hessen wollen die Kampagne eines Bundestagsabgeordneten der SPD nicht kommentieren.

Antwort Die Linke:

Es ist gut, wenn es eine Betreuung von Patientinnen und Patienten neben dem klassischen Medizinbetrieb gibt. Gradmesser muss der Nutzen für die Patientinnen und Patienten sein, die einen Anspruch auf hilfreiche Behandlungen haben. Insofern kann Homöopathie nicht generell, sondern nur konkret in Verbindung mit den Behandlungsmethoden betrachtet werden. DIE LINKE lehnt eine Ungleichbehandlung bei der Bewertung einzelner Heilmethoden ab, insbesondere wenn sie vom Gewinnstreben motiviert ist.

Antwort SPD:

Sowohl die Schulmedizin als auch die Homöopathie haben ihre Berechtigung und auch Erfolge. Es geht uns auch nicht darum, was kostengünstiger ist, sondern was für den jeweiligen Patienten/die jeweilige Patientin das Richtige ist. Darüber entscheiden Arzt/Ärztin gemeinsam mit den Betroffenen.

Antwort CDU:

Die Wahl des Therapeutikums wird immer im vertrauensvollen Gespräch zwischen Arzt und Patient getroffen. Eine generelle und gezielte Beeinflussung von außen stört dieses Arzt- Patienten- Verhältnis. Insofern lehnen wir als CDU Hessen ideologische Kampagnen in jeder Hinsicht- sowohl gegen homöopathische Mittel wie pharmazeutische Mittel – ab.

Antwort FDP: X

Stand 25. 10. 2018    10:05

Wir freuen uns auf Ihre Antworten und wünsche Ihnen eine gute Zeit.

Mit freundlichem Gruß

Ulrike Fröhlich | Ärztin                 Dr. Elisabeth Häcker-Strobusch | Ärztin                  Hans Baitinger | Arzt

Vorstand Hahnemann-Gesellschaft

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Die Hahnemann-Gesellschaft ist die Arbeitsgemeinschaft der spezialisierten Ärztinnen und Ärzte für Homöopathie, die sich für eine hohe Qualität in deren Anwendung einsetzt. Wir unterstützen Forschung und Wissenschaft durch Diskussion mit Wissenschaffenden auf der ganzen Welt. Wir fördern die homöopathische Lehre durch unseren Intensivkurs Homöopathie seit 1985, zurzeit in Wiesbaden. Wir engagieren uns für die Vernetzung unserer Dozierenden zum gegenseitigen Austausch und der Integration moderner Lehrinstrumente zur Vorbereitung der Akademisierung.

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