Freiburg

Universität Witten/Herdecke mit wissenschaftlichem Gutachten zum GRÜNEN Antrag gegen Homöopathie

Das Institut für angewandte Erkenntnistheorie und medizinische Methodologie stellt den Aussagen des Antrages V-01 zur 44. Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS90/DieGrünen die wissenschaftlichen Fakten gegenüber.

Universität Witten/Herdecke

Wir bitten um Aufmerksamkeit für: Wissenschaftliches Gutachten zu der angeblich wissenschaftlichen Begründung des Antrages V-01 zur 44. Bundesdelegiertenkonferenz der GRÜNEN am 18. November 2019 in Bielefeld.

Die beiden Wissenschaffenden Dr. Harald Hamre und Dr. Helmut Kiene stellen in ihrem vorgelegten Gutachten klar:

1. Die Wirkung homöopathischer Lösungen wurde in vielen verschiedenen Laborexperimenten bereits nachgewiesen. Diese Ergebnisse wurden wiederholt bestätigt.
2. Homöopathie wirkt in der klinischen Anwendung am Patienten, was in vielen klinischen Studien bereits gezeigt wurde. Auch Meta-Analysen bestätigen die Wirksamkeit.
3. Die Aussage, Homöopathie sei gefährlich, weil wirksame Therapien verspätet angewendet würden, ist eine spekulative Behauptung ohne Evidenzgrundlage.


Das Ergebnis des wissenschaftlichen Gutachtens steht im Widerspruch zu dem Anspruch des Antragstellenden nach einem „auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Gesundheitssystems“. Die angeblich wissenschaftliche Begründung des Antrages sind ungeprüfte Meinungsäußerungen.

Kommentar der Hahnemann Gesellschaft:
Um sinnvolle Entscheidungen zum Wohle und im Sinne unserer Patientinnen und Patienten in unserem Gesundheitswesen zu treffen, benötigt es die Beratung von Expertinnen und Experten zu den jeweiligen Themen. Im Falle der Homöopathie kann man erkennen, dass die als „Experten“ die Politikerinnen und Politiker Beratenden weder eine Expertise in der Wissenschaft noch in der Homöopathie haben – das darf sich ändern!

Teilen Sie den Beitrag:
Jetzt spenden:
Melden Sie sich zum Newsletter an:
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Menü